Rechtssprechung - News

Hier können Sie interessante und aktuelle Rechtsprechung nachlesen.

Mit Beschluss vom 20.04.2016 hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Verteilung des staatlichen Kindergeldes getroffen, wenn die Eltern minderjähriger Kinder das paritätische Wechselmodell vereinbaren haben. Zwar handelt es sich um einen Einzelfallentscheidung, gleich wohl wurden Grundsätze der Verteilung festgelegt.

(BGH Beschluss vom 20.04.2016 - XII ZB 45/15)

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem - durch den Einkommensrückgang beeinflussten - vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den anrechenbaren Einkünften des Unterhaltsberechtigten ergibt.

(BGH Urteil vom 04.11.2015 - XII 6/15)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.09.2015 die Frage des Hauptwohnsitzes von Kindern bei Ausübung des Wechselmodells zumindest melderechtlich entschieden und darauf verwiesen, dass der melderechtliche Grundsatz " ein Einwohner, ein Hauptwohnsitz" auch für Kinder während des Wechselmodells gilt.

(BVerwG Urteil 30.09.2015 - 6 C 38.14)

Auch in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sind Arbeitnehmer nicht rechtlos. Wird ein Arbeitnehmer allein wegen seines Alters gekündigt und damit benachteiligt, ist die Kündigung rechtsunwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.07.2015 entschieden.

(BAG Urteil vom 23.07.2015 6 AZR 457/14)

Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.

(BAG Urteil vom 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 4 genügt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649).

(BGH Beschluss vom 18.03.2015 - XII 424/14)

Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner, mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie, zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (Abgrenzung zu Senatsurteilen BGHZ 184, 190 =FamRZ 2010, 958und vom 21. November 2012 XII ZR 48/11 FamRZ 2013, 269).

Wird die Immobilie mietfrei genutzt, entfällt ein Entschädigungsanspruch für Arbeist- und Materialleistungen, zumindest in Hähe der "ersparten" Miete.

(BGH Urteil vom 04.03.2015 - XII ZR 46/13)

Wer eine arbeitsvertragliche Vergütung erhält, die niedriger ist als die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. Zt.: 72.600 Euro brutto/Jahr West oder 62.400 Euro brutto/Jahr Ost), kann laut Bundesarbeitsgericht grundsätzlich eine angemessene Vergütung für geleistete Mehrarbeit/ Überstunden fordern. 

(BAG Urteil vom 22.02.2012 - 5AZR 765/10)

Schenkungen von Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind zur Bedienung eines Immobilienkredits können ihre Geschäftsgrundlage im dauerhaften Wohnen des eigenen Kindes nur im Umfang des Tilgungsanteils haben. Mit dem Zinsanteil werden demgegenüber Kosten des laufenden Lebensunterhalts bestritten, welche grundsätzlich nicht zu einer Rückforderung berechtigen.
(BGH, Beschluss vom 26. November 2014 - XII ZB 666/13 -)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner bislang letzten Entscheidung zur Problematik Wechselmodell und Kindesunterhalt am 05.11.2014 entschieden, dass es tatsächlich Voraussetzungen geben kann, wonach Mutter und Vater gleichermaßen für den Barunterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen.

(BGH Beschluss vom 05.11.2014 - XII ZB 599/13)