Kanzlei aktuell

Hier halte ich Sie nach Möglichkeit über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und/ oder Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Zum 01.01.2024 wurden die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29.11.2023 (6. MUVÄndV) erneut geändert und die Unterhaltsleitlinien der einzelnen OLG-Bezirke inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2024 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2024). Das staatliche Kindergeld beträgt weiterhin für jedes Kind monatlich 250,00 €.

Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.

Zum 01.01.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 5. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 (5. MUVÄndV) erneut geändert und inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2023 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2023). Das staatliche Kindergeld wurde ebenfalls angehoben und beträgt nunmehr für jedes Kind monatlich 250,00 €.

Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.

Zum 01.01.2022 wird die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde durch die 4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (4. MUVÄndV) angehoben. Die Einkommensgruppen wurden bis zu einem Einkommen von 11.000,00 € erweitert, was für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder im Wechselmodell und die Unterhaltsberechnung volljähriger Kinder wichtig ist. Sonstige Änderungen und die ab 01.01.2022 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2022). Das Kindergeld bleibt (vorerst) unverändert, nämlich bei 219 Euro für das erste und zweite Kind, bei 225 Euro für das dritte Kind und auf 250 Euro ab dem vierten Kind.

Für Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.

Zum 01.01.2021 wird die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich den veränderten Verhältnissen angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben und an die neuen Vorgaben der 3. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020 angepasst. Die ab 01.01.2021 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2021). Auch das Kindergeld wird ab 01.01.2021 angehoben, nämlich auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, auf 225 Euro für das dritte Kind und auf 250 Euro ab dem vierten Kind.

Für Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.

Zum 1. Januar 2020 wurden die Düsseldorfer Tabelle sowie die Naumburger Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich den veränderten Verhältnissen angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde ab diesem Zeitpunkt angehoben und wurden an die neuen Vorgaben der 2. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.09.2019 angepasst. Die ab 01.01.2020 gültigen Tabellen finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2020 und Naumburger Tabelle 2020). 

Zum 1. Januar 2019 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Der Mindestunterhalt wurde ab diesem Zeitpunkt angehoben. Die ab 01.01.2019 gültige Tabelle finden Sie hier. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.

Zum 01.01.2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert und der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab diesem Zeitpunkt angehoben. Die ab 01.01.2018 gültige Düsseldorfer Tabelle gibt es hier.

Das Bundesverfassungsgericht und der EGMR sind sich einig - gemeinsames Sorgerecht auch für Väter nichtehelicher Kinder. Die gesetzliche Neuregelung ist am 19.05.2013 in Kraft treten.

Seit dem 01.01.2011 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt ihre Arbeit aufgenommen.

Am 03.12.2011 trat der neue Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz soll überlange Prozesse verhindern und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.

Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, u.a. mit der Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft", ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. So können künftig Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten beigelegt werden, ohne die Gerichte anrufen zu müssen.

(BGH vom 01.03.2007 - IX ZR 261/03)