Seit dem 01.01.2011 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt ihre Arbeit aufgenommen.

Die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17/18
D-10179 Berlin
kann angerufen werden, wenn ein Konflikt zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht. Jeder Mandant, der meint, dass ihm ein Beratungsfehler seines Anwalts geschadet hat oder dessen Honorar überhöht ist, kann einen schriftlichen Antrag nach Berlin an die Schlichtungsstelle schicken. Der Streitwert kann bis zu 15 000 Euro betragen. Wichtig: Der Fall darf noch nicht vor Gericht verhandelt worden sein.
Erscheint die Beschwerde des Mandanten schlüssig, übermittelt die Schlichtungsstelle den Antrag an den Anwalt. Innerhalb von drei Wochen kann dieser dazu schriftlich Stellung nehmen. Verpflichtet ist er hierzu nicht.
Die Schlichtungsstelle unterbreitet in der Regel einen Lösungs-/ Einigungsvorschlag. Der Lösungsvorschlag ist nicht bindend und kann deshalb auch ablehnt werden (Die Rechtsanwaltskammern können als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihre Mitglieder – die Pflichtmitglieder sind – keinem bindenden Schlichtungsspruch unterwerfen).
Damit der außergerichtliche Einigungsversuch gelingt, müssen ihn beide Seiten angenehmen. Bleibt ein Schlichtungsverfahren erfolglos, haben die Beteiligten immer noch das Recht, vor Gericht zu ziehen.
Mandanten und Rechtsanwalt, die am Verfahren beteiligt sind, müssen für das Verfahren nichts bezahlen. Die Kosten es Schlichtungsverfahrens werden stattdessen solidarisch von der deutschen Anwaltschaft getragen.
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