Zum 01.01.2026 wurden die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 21.11.2024 (7. MUVÄndV) erneut geändert und die Unterhaltsleitlinien der einzelnen OLG-Bezirke inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2026 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2026). Das staatliche Kindergeld wurde ebenfalls erhöht und beträgt nunmehr ab 01.01.2026 für jedes Kind monatlich 259,00 €.
Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.





