Zum 01.01.2024 wurden die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29.11.2023 (6. MUVÄndV) erneut geändert und die Unterhaltsleitlinien der einzelnen OLG-Bezirke inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2024 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2024). Das staatliche Kindergeld beträgt weiterhin für jedes Kind monatlich 250,00 €.

Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.