Zum 01.01.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 5. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 (5. MUVÄndV) erneut geändert und inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2023 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2023). Das staatliche Kindergeld wurde ebenfalls angehoben und beträgt nunmehr für jedes Kind monatlich 250,00 €.

Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.