Zum 01.01.2022 wird die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde durch die 4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (4. MUVÄndV) angehoben. Die Einkommensgruppen wurden bis zu einem Einkommen von 11.000,00 € erweitert, was für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder im Wechselmodell und die Unterhaltsberechnung volljähriger Kinder wichtig ist. Sonstige Änderungen und die ab 01.01.2022 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2022). Das Kindergeld bleibt (vorerst) unverändert, nämlich bei 219 Euro für das erste und zweite Kind, bei 225 Euro für das dritte Kind und auf 250 Euro ab dem vierten Kind.

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