Zum 01.01.2021 wird die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich den veränderten Verhältnissen angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben und an die neuen Vorgaben der 3. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020 angepasst. Die ab 01.01.2021 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2021). Auch das Kindergeld wird ab 01.01.2021 angehoben, nämlich auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, auf 225 Euro für das dritte Kind und auf 250 Euro ab dem vierten Kind.

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