Zum 1. Januar 2020 wurden die Düsseldorfer Tabelle sowie die Naumburger Tabelle zum Unterhalt erneut geändert und inhaltlich den veränderten Verhältnissen angepasst. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde ab diesem Zeitpunkt angehoben und wurden an die neuen Vorgaben der 2. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.09.2019 angepasst. Die ab 01.01.2020 gültigen Tabellen finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2020 und Naumburger Tabelle 2020).