Die preußischen Perfektionisten waren vorbildlich und regelten alles gesetzlich. Auch die Pflicht, im Gerichtsprozeß eine Robe zu tragen.

Das begann bereits durch den Erlaß vom 02. April 1713 durch den damaligen König Friedrich Wilhelm I., dem sogenannten Soldatenkönig. Dieser Erlaß erhielt auch eine Ausführungsanordnung aus dem Jahre 1726, worin sich folgende Formulierungen finden:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokatie wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne."

Ob nun die Anwälte oder die Spitzbuben gemeint waren, die von weitem zu erkennen sein sollten, kann jeder selbst entscheiden.