Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, u.a. mit der Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft", ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. So können künftig Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten beigelegt werden, ohne die Gerichte anrufen zu müssen.

Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Das Gesetz orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher "Ombudsstellen" wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.

BMJ Pressemitteilung 23.04.2009